Bundesvorstand

Vier Ämter, klare Grenzen

Dem Bundesvorstand gehören der Bundesvorsitzende, sein Stellvertreter, der Generalsekretär und der Bundesschatzmeister an. Der Bundesparteitag bestimmt vor der Wahl, wie viele Beisitzer hinzukommen.

Hinweis. MIG befindet sich in Gründung. Die hier gezeigten Namen stehen als Platzhalter und bilden allein den Aufbau des Gremiums ab. Der Gründungsparteitag wählt den ersten Bundesvorstand.
SABundesvorsitzende

Dr. Selin Aydemir

Platzhalter

Führt den Bundesvorstand und vertritt die Partei gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

JRStellvertretender Bundesvorsitzender

Jonas Reinhardt

Platzhalter

Vertritt den Vorsitz und hält die Verbindung zu den Landesverbänden.

MWGeneralsekretär

Marek Wisniewski

Platzhalter

Führt die laufenden Geschäfte der Bundesgeschäftsstelle und koordiniert Kampagnen.

AFBundesschatzmeisterin

Andrea Falkner

Platzhalter

Führt die Kasse des Bundesverbandes und legt den Rechenschaftsbericht vor.

AHBeisitzer

Amir Haddad

Platzhalter

Der Bundesparteitag bestimmt vor der Wahl, wie viele Beisitzer dem Vorstand angehören.

KLBeisitzerin

Katrin Lehmann

Platzhalter

Beisitzer haben Rederecht und Stimmrecht wie jedes gewählte Mitglied des Vorstandes.

TNBeisitzer

Thanh Nguyen

Platzhalter

Jeder Auslandslandesverband wählt zusätzlich ein Mitglied mit Stimmrecht.

Arbeitsweise

Ein Vorstand, der führt und nicht richtet

Die Satzung trennt die politische Führung von der Rechtsprechung. Daraus ergeben sich sechs Grundregeln für die Arbeit des Bundesvorstandes.

Der Vorstand tagt parteiöffentlich

Jedes Mitglied der Partei hat ein Anwesenheitsrecht bei den Sitzungen des Bundesvorstandes.

§ 12 Absatz 8 der Satzung

Kein Vorstand richtet

Eine Ordnungsmaßnahme gegen ein Mitglied verhängt allein ein unabhängiges Schiedsgericht.

§ 8 Absatz 2 der Satzung

Die Mitglieder entscheiden

Die Mitglieder heben ihren Vorstand selbst aus dem Amt, wenn sie es beschließen.

§ 13 der Satzung

Amt und Staatsamt bleiben getrennt

Wer ein Regierungsamt oder eine Behördenleitung übernimmt, scheidet aus dem Vorstand aus.

§ 12 Absatz 12 der Satzung

Wahl in jedem zweiten Jahr

Der Bundesparteitag wählt den Vorstand mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr.

§ 12 Absatz 6 der Satzung

Zwei vertreten gemeinsam

Zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten die Partei gerichtlich und außergerichtlich.

§ 12 Absatz 7 der Satzung

Für ein Amt kandidieren

Jedes Mitglied kann sich auf dem Gründungsparteitag bewerben. Wer jetzt beitritt, gründet mit und wählt den ersten Bundesvorstand mit.

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