Die Datei enthält jedes Mitglied aus der zweiten Datenbank im Stand Mitglied mit gültiger IBAN und erteiltem Mandat. Sie folgt dem Format pain.008.001.02.
Die Tabelle eignet sich für die Buchhaltung und für den Rechenschaftsbericht. Die Sicherung enthält beide Datenbanken mit allen Feldern.
Datensätze mit gleicher Kennung werden überschrieben. Alle anderen bleiben unberührt.
Mit diesem Schlüssel unterschreibt die Verwaltung jeden Zugangscode für den Kachelgenerator. Die Website prüft die Unterschrift mit dem zugehörigen öffentlichen Schlüssel. Wer den Schlüssel nicht besitzt, kann keinen gültigen Code erzeugen.
Diese Verwaltung führt zwei getrennte Datenbanken. Die erste nimmt die Anträge auf. Die zweite führt die aufgenommenen Mitglieder. Beide liegen in der Datenablage dieses Artefakts und stehen allein den Personen offen, denen der Eigentümer das Recht zum Bearbeiten erteilt hat. Wer die Seite nur ansehen darf, erhält keine Datensätze.
Über die Aufnahme entscheidet der Bundesvorstand nach § 4 Absatz 5 der Satzung. Erst mit dieser Entscheidung wandert ein Datensatz aus der ersten in die zweite Datenbank. Dabei erhält er die Mitgliedsnummer, das Datum des Eintritts und die Mandatsreferenz. Der Eintrag in den Anträgen entfällt im selben Zug.
Die Verarbeitung von Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Bankverbindungen ist eine Verarbeitungstätigkeit im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Artikel 30 verlangt dafür ein Verzeichnis. Darin stehen der Zweck, die Empfänger, die Fristen und die Maßnahmen zum Schutz der Daten. Der Bundesvorstand legt dieses Verzeichnis an, bevor die ersten Anträge eingehen.
Die Mitgliedschaft in einer Partei zählt zu den Daten über politische Meinungen. Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe d erlaubt die Verarbeitung durch eine politische Organisation für ihre eigenen Mitglieder. Die Angaben bleiben innerhalb der Partei. Eine Weitergabe erfolgt allein an das Kreditinstitut für den Einzug des Beitrags und an den Wirtschaftsprüfer für den Rechenschaftsbericht.
Nach einem Austritt bleiben die Angaben so lange erhalten, wie die Rechenschaftspflicht nach dem Parteiengesetz und die Aufbewahrungsfristen der Abgabenordnung es verlangen. Danach löscht die Verwaltung den Datensatz über den Knopf Löschen in der Ansicht des Mitglieds.
Die Datensätze erscheinen, sobald der Eigentümer dieser Seite das Recht zum Bearbeiten erteilt hat.